Was steht auf einem Cannabis-Rezept? Mengen, Sorten und Dosierung
Die Frage „Cannabis Rezept – wie viel Gramm?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Menge wird individuell durch den verschreibenden Arzt oder die Ärztin festgelegt. In der Praxis verordnen die meisten Ärzt:innen zwischen 10 und 100 Gramm pro Monat, abhängig von Erkrankung, Therapieziel und bisherigen Erfahrungen mit der Behandlung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Standardmenge gibt es nicht.
Ein Cannabis-Rezept enthält folgende Angaben:
| Element auf dem Rezept |
Bedeutung |
| Sortenbezeichnung |
z. B. „Bedrocan Granulat 22/1“ |
| Menge in Gramm |
Individuell, max. 100 g/Monat in der Praxis üblich |
| THC- / CBD-Gehalt |
In Prozent angegeben |
| Dosierungshinweis |
Einzel- und Tageshöchstmenge |
| Ausstellungsdatum |
Rezept muss innerhalb von 30 Tagen eingelöst werden |
CBD-Rezepte und Cannabis-Extrakte – Was ist der Unterschied?
CBD (Cannabidiol) ist ein Wirkstoff der Cannabispflanze ohne psychoaktive Wirkung. CBD-Produkte mit weniger als 0,3 % THC sind in Deutschland ohne Rezept frei erhältlich – für sie benötigst Du keine CBD-Rezepte im medizinischen Sinne.
Medizinisches Cannabis hingegen enthält in der Regel THC und ist rezeptpflichtig. Auch Cannabisöl fällt darunter, sobald es THC enthält. Cannabisextrakte wie Dronabinol oder Sativex werden ebenfalls auf Rezept verschrieben und sind in ihrer Zusammensetzung standardisiert. Die Wahl zwischen Blüten und Extrakten erfolgt in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin.
Wie viel Cannabis darf ein Arzt verschreiben?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstmenge pro Monat. In der ärztlichen Praxis sind Verschreibungen von bis zu 100 Gramm pro Monat üblich. Erstverordnungen fallen oft kleiner aus – etwa 10 bis 30 Gramm – um Wirkung und Verträglichkeit zu beobachten. Die genaue Menge auf dem Cannabis-Rezept richtet sich nach Deiner Erkrankung, Deinem Therapiefortschritt und der individuellen ärztlichen Einschätzung.
Cannabis-Rezept verlängern – So funktioniert die Folgeverschreibung
Wenn Deine erste Verschreibung aufgebraucht ist, benötigst Du ein neues Rezept – die sogenannte Folgeverschreibung oder Rezeptverlängerung. Bei Nordleaf läuft die Rezeptverlängerung über denselben Weg wie die Erstverordnung: Du füllst einen aktualisierten Online-Fragebogen aus oder buchst eine telemedizinische Folgekonsultation.
Der typische Zyklus für eine Cannabis-Rezept-Verlängerung beträgt 30 Tage – entsprechend der Rezeptgültigkeit. Bei der Rezeptverlängerung kann der Arzt oder die Ärztin die Sorte oder Menge anpassen, etwa wenn eine andere Sorte besser verträglich ist oder sich Dein Bedarf geändert hat.
Wichtig: Plane die Verlängerung rechtzeitig, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Voraussetzungen für ein Cannabis-Rezept – Wer kommt infrage?
Ein Cannabis-Rezept können grundsätzlich alle Personen erhalten, die an einer Erkrankung leiden, bei der Standardtherapien nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. Es ist kein BtM-Rezept erforderlich, keine Krankenkassenpflicht und keine Überweisung an einen Spezialisten nötig. Auch Allgemeinmediziner:innen dürfen Cannabis verschreiben.
Die Entscheidung liegt immer beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin – ein automatischer Anspruch auf Verschreibung besteht nicht.
Erkrankungen, bei denen Cannabis verschrieben werden kann
Cannabis kann bei einer Vielzahl von Erkrankungen therapeutisch eingesetzt werden, darunter:
- Chronische Schmerzen
- Schlafstörungen
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Migräne, ADHS)
- Angststörungen und Depressionen
- Tinnitus
- Krebserkrankungen (palliativ)
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Die Verschreibung erfolgt immer nach individuellem ärztlichem Urteil und hängt von Deiner konkreten Situation ab.
Brauche ich eine Überweisung oder einen Spezialisten?
Nein. Jede:r Allgemeinmediziner:in ist berechtigt, medizinisches Cannabis zu verschreiben. Eine Überweisung an einen Spezialisten ist nicht erforderlich. Bei Nordleaf ist die Cannabis-Online-Beratung direkt in den Prozess integriert: Über Nordleaf Clinics buchst Du eine telemedizinische Konsultation – ohne vorherigen Facharztbesuch.
Cannabis-Apotheke – Wo und wie löse ich mein Rezept ein?
Ein Cannabis-Rezept kann in jeder zugelassenen Apotheke eingelöst werden – in einer Apotheke vor Ort oder einer Versandapotheke. Nicht jede Cannabis-Apotheke führt jedoch alle Sorten im Sortiment. Es lohnt sich, vorab zu prüfen, ob Deine gewünschte Sorte verfügbar ist.
Bei Nordleaf entfällt dieser Aufwand: Dein Rezept wird nach Freigabe automatisch an die Nordleaf Partnerapotheke weitergeleitet. Alternativ kannst Du das Rezept herunterladen und in einer anderen Versandapotheke oder bei Deiner Hausapotheke einlösen – ganz nach Deinem Wunsch.
| Einlöseweg |
Aufwand |
Verfügbarkeit |
Diskretion |
| Nordleaf Partnerapotheke (direkt) |
Minimal |
Hoch |
Sehr hoch |
| Versandapotheke (eigene Wahl) |
Mittel |
Variabel |
Hoch |
| Apotheke vor Ort |
Minimal |
Hoch |
Geringer |
Ist ein Online-Rezept für Cannabis legal und seriös?
Ja. Ein Cannabis-Rezept online zu erhalten ist in Deutschland legal – vorausgesetzt, eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt stellt anhand Deiner individuellen Situation eine medizinische Indikation fest.
Die Rechtsgrundlage
Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) im April 2024 ist medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Es wird daher auf einem normalen (Privat-)Rezept verordnet – ein BtM-Rezept ist nicht mehr erforderlich. Die Verordnung erfolgt in der Regel als Selbstzahler-Leistung, unabhängig von der Krankenkasse.
Was „seriös“ bedeutet
Ein Rezept darf nicht automatisiert per Klick ausgestellt werden. Grundlage ist immer eine ärztliche Einzelfallprüfung – bei Nordleaf über einen medizinischen Fragebogen und, wo erforderlich, ein ergänzendes Video- oder Telefongespräch mit einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt. Die ärztliche Entscheidung ist unabhängig; einen automatischen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht. Seriöse Anbieter erkennst Du daran, dass namentlich genannte, in Deutschland approbierte Ärzt:innen die Prüfung übernehmen und keine Heilversprechen gemacht werden.
Stand der Gesetzgebung (Juli 2026)
Eine Novelle des MedCanG befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren (Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestags) und ist noch nicht in Kraft. Diskutiert werden unter anderem strengere Anforderungen an die rein telemedizinische Erstverordnung. Bis zum Inkrafttreten einer Änderung gilt die oben beschriebene Rechtslage. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald sich die gesetzliche Grundlage ändert.
Quellen: MedCanG/KCanG (gesetze-im-internet.de), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Online-Rezept vs. Hausarzt – der Vergleich
Ein Cannabis-Rezept kannst Du sowohl bei Deiner Hausärztin oder Deinem Hausarzt vor Ort als auch über eine telemedizinische Sprechstunde erhalten. Beide Wege sind zulässig. Welcher Weg passt, hängt von Deiner persönlichen Situation ab – die folgende Übersicht hilft Dir bei der Einordnung.
| Kriterium |
Online-Rezept |
Hausarzt |
| Wartezeit |
Termin meist kurzfristig, oft am selben Tag |
Abhängig von der Terminlage, teils mehrere Wochen |
| Diskretion |
Beratung von zu Hause, keine Wartezimmer-Situation |
Persönlicher Besuch in der Praxis |
| Erfahrung |
Ärzt:innen mit Schwerpunkt auf Cannabistherapie |
Je nach Praxis unterschiedlich; nicht jede Praxis verordnet Cannabis |
| Kosten |
Transparente Rezeptgebühr, in der Regel als Selbstzahler:in |
Kassenleistung möglich, sonst Selbstzahler:in; Konditionen variieren |
| Ablauf |
Fragebogen und – wo nötig – Videogespräch, Rezept digital |
Persönliches Gespräch, Rezept in der Praxis |
Wichtig: Nicht jede Hausarztpraxis stellt Cannabis-Rezepte aus – und einen automatischen Anspruch gibt es bei keinem der beiden Wege. Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung.