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Du liest: Cannabis auf Privatrezept: So funktioniert die Verschreibung

Seit 2017 können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben. Die Gesetzesreform 2024 hat den Zugang weiter vereinfacht – doch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten längst nicht automatisch. Für viele Patientinnen und Patienten ist das Privatrezept deshalb der direkteste Weg zu einer Cannabis-Therapie. Dieser Artikel erklärt, wie der Prozess abläuft, welche Kosten entstehen und welche Alternativen es gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Cannabis-Privatrezept – unkompliziert, aber selbst bezahlt: Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnmedizin) dürfen Cannabis verschreiben, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Die Kosten tragen Patientinnen und Patienten selbst.
  • E-Rezept – seit 2024 Pflicht: Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht zur elektronischen Verschreibung. Auch Cannabis-Rezepte werden ausschließlich als E-Rezept ausgestellt – für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen [5].
  • Telemedizin – Rezept per Videosprechstunde: Wer nicht in eine Praxis kann oder möchte, erhält ein Cannabis-Privatrezept auch bequem von zu Hause – besonders hilfreich bei eingeschränkter Mobilität.
  • Privatrezept vs. Kassenrezept – der Unterschied liegt bei der Kostenerstattung: Das Privatrezept ermöglicht schnellen Zugang, die Kosten bleiben aber bei Dir. Ein Kassenrezept setzt eine Genehmigung durch die Krankenkasse voraus.
  • Steuerliche Entlastung – Cannabis-Kosten teilweise absetzbar: Privat gezahlte Cannabis-Kosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Cannabis-Rezept ohne Krankenkasse: Was Du wissen musst

Cannabis lässt sich auf Privatrezept verschreiben. Seit dem 1. April 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) [1]. Das vereinfacht den Zugang erheblich.

Wer ein Cannabis-Rezept ohne Krankenkasse beziehen möchte, also auf eigene Kosten, muss weder eine Genehmigung beantragen noch lange warten. Der Weg über das Cannabis-Privatrezept ist dafür der direkteste.

Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte – mit Ausnahme der Zahnmedizin – dürfen Dir ein Cannabisprodukt verschreiben, sofern es medizinisch begründet ist. Eingelöst wird das Rezept in einer Apotheke vor Ort oder in einer Online-Apotheke.

E-Rezept-Pflicht seit 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Verschreibung rezeptpflichtiger Medikamente [5]. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen – auch Cannabis-Rezepte werden seither ausschließlich als E-Rezept ausgestellt. Eingelöst wird das E-Rezept auf drei Wegen:

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt in der Apotheke
  • E-Rezept-App – digital per Smartphone
  • Ausgedruckter QR-Code – den die Apotheke scannt

So bleibt der Zugang auch für alle offen, die keine digitalen Lösungen nutzen möchten oder können.

Was es beim Cannabis-Privatrezept zu beachten gilt

Bei einem Cannabis-Privatrezept (also von Cannabis-Arzneimitteln oder Cannabisblüten medizinischer Cannabissorten) fallen nicht nur die Kosten für das Arzneimittel an – auch der Arztbesuch selbst kann kostenpflichtig sein. Grundsätzlich gilt: Ergibt eine Konsultation ausschließlich ein Privatrezept, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Beratungskosten in der Regel nicht [2]. Es lohnt sich daher, die Kostenfrage vorab in der Praxis zu klären.

Rechtlich handelt es sich bei der Verschreibung von Cannabis auf Privatrezept um eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). IGeL-Leistungen sind vergleichbar mit zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen: Sie zählen grundsätzlich nicht zum regulären Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden privat bezahlt [3].

Welche Kosten entstehen bei Cannabis auf Privatrezept?

Die Preise für Medizinalcannabis variieren deutlich und hängen vor allem davon ab, ob Patientinnen und Patienten unverarbeitete Cannabisblüten oder fertige Arzneiprodukte beziehen.

Produkt / Leistung Preis (ca.) Hinweis
Medizinische Cannabisblüten 5–25 € / g Variiert je nach Sorte und THC-Gehalt
Fertige Arzneiprodukte (Kapseln, Öle) Höher, je nach Produkt Standardisierte Dosierung
Arzttermin – Erstberatung 30–50 € Gemäß GOÄ
Arzttermin – Folgeberatung Geringer Gemäß GOÄ
Telemedizin-Termin (z. B. Nordleaf) Günstiger als Praxis Online, ohne Anfahrt

 

Eine aktuelle Übersicht der Produktpreise findest Du in unserem Live-Bestand. Mehr Hintergründe zu Preisen erklärt unser Artikel Cannabis-Preise. 

Tipp: Alternativ zum Privatrezept besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen – allerdings erst nach vorheriger Prüfung und Genehmigung.

Cannabis-Rezept: Privat oder Kasse – worin liegt der Unterschied?

Ob Privatrezept oder Kassenrezept – beide Wege führen zum medizinischen Cannabis, unterscheiden sich aber erheblich in Aufwand, Wartezeit und Kosten. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Privatrezept Kassenrezept
Wer stellt es aus? Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte
Genehmigung nötig? Nein Ja – durch die Krankenkasse
Kostenübernahme Nein – selbst zahlen Ja – bei Genehmigung
Wartezeit Gering Kann Wochen dauern
Zugang Einfach und schnell Aufwendiger, aber kostengünstiger

Das E-Rezept gilt seit dem 1. Januar 2024 für beide Rezeptarten gleichermaßen [5]. Dein Rezept kannst Du ganz einfach bei Nordleaf einlösen. 

Medizinisches Cannabis auf Privatrezept: Seit wann ist die Verschreibung möglich?

Seit 2017 können Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis ohne Ausnahmegenehmigung verschreiben [6]. Zuvor war dafür eine spezielle Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Mit dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, wurde der Zugang nochmals vereinfacht: Cannabis fällt seitdem nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz [1].

Cannabis auf Privatrezept: Verschreibung per Telemedizin

Telemedizin ermöglicht den digitalen Zugang zu medizinischem Cannabis. Über spezialisierte Online-Plattformen können Patientinnen und Patienten in einer Videosprechstunde abklären, ob eine Cannabis-Therapie für sie infrage kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, stellen Ärztinnen und Ärzte entweder direkt ein Privatrezept aus oder leiten einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse ein.

Wer selbst zahlt, kann das Rezept direkt in einer Apotheke vor Ort oder online einlösen. Wer hingegen auf eine Kostenerstattung angewiesen ist, muss mit längeren Wartezeiten und einem Prüfungsverfahren rechnen. Auch wenn die Telemedizin den Zugang erleichtert, ersetzt sie nicht die gründliche individuelle Einschätzung durch eine Ärztin oder einen Arzt.

FAQ

Welche Ärztinnen und Ärzte verschreiben Cannabis auf Privatrezept?

Grundsätzlich dürfen alle approbierten Ärztinnen und Ärzte – mit Ausnahme der Zahnmedizin – medizinisches Cannabis verschreiben, sofern eine medizinische Indikation vorliegt [1]. In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede:

  • Hausärztinnen und Hausärzte: Dürfen Cannabis verschreiben, tun es aber nicht immer – oft aus Unsicherheit oder fehlender Erfahrung mit dem Thema.
  • Spezialistinnen und Spezialisten (z. B. Schmerzmedizin, Neurologie, Psychiatrie): Häufig erfahrener im Umgang mit Cannabis-Therapien.
  • Telemedizin-Plattformen wie Nordleaf: Spezialisiert auf Cannabis-Verschreibungen, oft mit kürzeren Wartezeiten und direktem Zugang zum Privatrezept.

Wer unsicher ist, ob die eigene Hausarztpraxis Cannabis verschreibt, kann direkt nachfragen – oder alternativ eine spezialisierte Praxis oder Telemedizin-Plattform aufsuchen.

Ist ein Online-Cannabisrezept legal?

Ja, Du kannst Dir medizinisches Cannabis ganz legal auch online verschreiben lassen. Wichtig ist nur, dass das Rezept von einem zugelassenen Arzt oder einer Ärztin kommt [7]. Auf speziellen Telemedizin-Plattformen sprichst Du in der Regel per Videosprechstunde mit dem Arzt oder der Ärztin, und wenn medizinische Gründe vorliegen, kannst Du direkt ein Privatrezept für Cannabis erhalten.

Kann ich einen Cannabisausweis auch mit Privatrezept erhalten?

Ja, ein Cannabisausweis lässt sich auch mit einem Privatrezept beantragen. Voraussetzung ist lediglich, dass Ärztinnen und Ärzte den Ausweis unterschreiben und stempeln. Zusätzlich sollte eine Kopie des aktuellen Cannabisrezepts mitgeführt werden.

Welchen Nutzen hat ein Cannabisausweis?

Ein Cannabisausweis ist zwar nicht verpflichtend, aber sinnvoll, da er den medizinischen Gebrauch von Cannabis klar nachweist. Besonders bei Polizeikontrollen oder im Straßenverkehr kann er helfen, Missverständnisse schnell zu vermeiden. Zwar genügt grundsätzlich auch ein Rezept, doch der Cannabisausweis ist handlicher und wird in der Praxis meist schneller akzeptiert.

Wann bekomme ich ein Cannabis-Privatrezept?

Ein Cannabis-Privatrezept stellen Ärztinnen und Ärzte aus, wenn Cannabis medizinisch sinnvoll erscheint. Mögliche Indikationen sind unter anderem:

  • Chronische Schmerzen
  • Migräne
  • Neurologische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose, Epilepsie)
  • Angststörungen, Depressionen
  • Schlafstörungen

Wichtiger Hinweis: Ob Cannabis für Deine Situation geeignet ist, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Basis einer individuellen Einschätzung. Diese legen auch die Darreichungsform (Blüten, Kapseln, Öle) und die Dosierung fest.

Welche Nebenwirkungen können bei Cannabiskonsum auftreten?

Medizinisches Cannabis gilt als gut verträglich, Nebenwirkungen sind aber möglich [8]. Häufiger auftretende Effekte sind:

  • Benommenheit, leichter Schwindel
  • Mundtrockenheit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Kreislaufbeschwerden, erhöhter Puls

Diese Effekte treten besonders zu Beginn der Behandlung oder bei zu hoher Dosierung auf. Bei anhaltenden Beschwerden sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

Was hat sich beim Cannabis-Privatrezept 2025 geändert?

Die wichtigsten Änderungen der letzten Jahre sind bereits in Kraft und gelten auch 2025 weiterhin:

  • Kein BtMG-Rezept mehr: Seit dem 1. April 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern wird durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt [1]. Kein aufwendiges Sonderformular, kein Sonderstatus mehr.
  • E-Rezept-Pflicht: Seit dem 1. Januar 2024 werden auch Cannabis-Verschreibungen ausschließlich als E-Rezept ausgestellt – für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen [5].
  • Freie Verschreibung: Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte dürfen Cannabis verschreiben, ohne eine Ausnahmegenehmigung beim BfArM beantragen zu müssen [6].

Es empfiehlt sich dennoch, bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt nach dem aktuellen Stand zu fragen.

Kann ich Cannabis von der Steuer absetzen?

Ja, die Kosten für medizinisches Cannabis auf Privatrezept lassen sich unter bestimmten Umständen steuerlich geltend machen. Grundlage ist § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG): Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn sie eine einkommensabhängige Belastungsgrenze überschreiten [9].

Voraussetzungen im Überblick:

  • Ärztliches Rezept als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
  • Kosten müssen die persönliche Belastungsgrenze überschreiten (je nach Einkommen unterschiedlich)
  • Apothekenquittungen, ärztliche Verordnungen und – falls vorhanden – Nachweise einer abgelehnten Kostenübernahme durch die Krankenkasse aufbewahren

Im Zweifel hilft eine Steuerberatung weiter.

Haben Privatpatienten in Deutschland leichteren Zugang zu Cannabis?

Grundsätzlich gilt: Das Privatrezept steht allen Patientinnen und Patienten offen, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Der Unterschied liegt nicht im Zugang, sondern in der Kostenerstattung.

Privatversicherte (PKV) haben einen potenziellen Vorteil: Viele private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für medizinisches Cannabis großzügiger als gesetzliche Krankenkassen. Vorausgesetzt, eine medizinische Notwendigkeit ist dokumentiert. Ob und in welchem Umfang die eigene PKV die Kosten übernimmt, sollte direkt bei der Versicherung erfragt werden.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Ein Kassenrezept ist möglich, setzt aber eine Genehmigung durch die Krankenkasse voraus. Wer nicht warten möchte oder kann, wählt das Cannabis-Privatrezept und zahlt selbst.

Quellen: 

[1] Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), in Kraft seit 1. April 2024. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/medcang/ 

[2] Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zu Privatrezepten und Leistungen der GKV. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/suche?q=cannabis 

[3] IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund: Was sind IGeL-Leistungen? Online verfügbar unter: https://www.igel-monitor.de/ 

[4] Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bundesärztekammer. Online verfügbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/ 

[5] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): E-Rezept. Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/ 

[6] BfArM: Medizinisches Cannabis – Hintergrund und Regelungen. Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/_node.html 

[7] Hanfverband: Medizinisches Cannabis – Rechtliche Grundlagen. Online verfügbar unter: https://hanfverband.de/ 

[8] Stiftung Gesundheitswissen: Cannabis – Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen. Online verfügbar unter: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/cannabis 

[9] Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 – Außergewöhnliche Belastungen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

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