Fragen & Antworten
Warum gibt es bei Nordleaf eine besondere Prüfung für Patient*innen unter 21 Jahren?
Medizinalcannabis kann für bestimmte Erkrankungen auch bei jüngeren Erwachsenen hilfreich sein. Gleichzeitig verlangt eine Behandlung unter 21 Jahren eine besonders sorgfältige ärztliche Einschätzung – aus medizinischer, rechtlicher und ethischer Verantwortung heraus.
Was passiert, wenn ich unter 21 Jahre alt bin?
Wenn Du bei der Registrierung oder im Fragebogen angibst, unter 21 Jahre alt zu sein, wird nach dem Ausfüllen des medizinischen Fragebogens ein erweitertes Videogespräch mit unserem ärztlichen Team abgestimmt. Dabei wird individuell geprüft, ob eine Cannabis-Therapie in Deinem Fall medizinisch sinnvoll und verantwortbar ist.
Bedeutet das, dass ich kein Rezept bekommen kann?
Nicht zwingend – aber eine Verschreibung ist bei unter 21-Jährigen nur nach besonders sorgfältiger Prüfung durch die Ärztin oder den Arzt möglich. Es besteht kein Anspruch auf ein Rezept. Die Entscheidung trifft das ärztliche Fachpersonal auf Grundlage Deiner Angaben und des Gesprächs.
Wie läuft das Videogespräch ab?
Das erweiterte Videogespräch ist ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch. Dabei werden Deine Beschwerden, bisherigen Behandlungen und mögliche Risiken ausführlich besprochen. Ziel ist eine fundierte und sichere Therapieentscheidung.
Warum ist Nordleaf dabei so streng?
Weil wir Verantwortung übernehmen. Nordleaf steht für eine medizinisch fundierte, sichere und seriöse Versorgung mit Medizinalcannabis. Das gilt besonders bei jungen Patient*innen, bei denen Nutzen und Risiken besonders sorgfältig abgewogen werden müssen.
Spielt Nordleaf Werbung an Personen unter 21 Jahren aus?
Nein. Bei Nordleaf verzichten wir bewusst darauf, Werbeanzeigen an Personen unter 21 Jahren auszuspielen, wo immer es technisch einstellbar ist. Damit gehen wir über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.