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Du liest: Cannabis auf Rezept: Tipps für Dein Erstgespräch, die Anamnese und alle weiteren Schritte

Was Du vor dem ersten Arzttermin wissen solltest – von der Anamnese über das Folgegespräch bis zur Rezeptverlängerung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dürfen seit der Cannabis-Reform 2024 medizinisches Cannabis verschreiben – ein Spezialist ist nicht zwingend nötig, aber empfehlenswert.
  • Das Erstgespräch umfasst eine strukturierte Anamnese: Deine Krankengeschichte, Symptome und bisherigen Therapien werden erfasst.
  • Kein BTM-Rezept mehr nötig: Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr. Die Verschreibung erfolgt auf einem normalen Rezept. [1]
  • Folgetermine finden in der Regel alle 30 Tage statt und sind kürzer als das Erstgespräch – sie dienen der Wirkungskontrolle und Rezeptverlängerung.
  • Kosten: Ob die Krankenkasse übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. [3] Privatrezepte werden selbst bezahlt. [Preis je nach Anbieter]

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Welche Ärzte dürfen Cannabis verschreiben?

Seit der Cannabis-Reform im April 2024 darf jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben – eine Facharztzulassung oder Zusatzausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. [1] In der Praxis sieht das allerdings anders aus: Nicht alle Ärztinnen und Ärzte haben Erfahrung mit Cannabistherapien, und manche lehnen die Verschreibung grundsätzlich ab.

Wer sicher sein will, mit jemandem zu sprechen, der sich auskennt, ist bei spezialisierten Telemedizin-Plattformen wie Nordleaf gut aufgehoben. Dort arbeiten Ärztinnen und Ärzte, die täglich Cannabis-Konsultationen durchführen und Deine Situation fundiert einschätzen können.

Arztgruppe Darf Cannabis verschreiben?
Hausarzt / Hausärztin Ja
Facharzt (z. B. Neurologie, Psychiatrie) Ja
Telemedizin-Arzt / -Ärztin Ja
Zahnarzt / Zahnärztin Nein
Tierarzt / Tierärztin Nein

Die Cannabis Anamnese – was Dich beim Erstgespräch erwartet

Die Anamnese ist die strukturierte Erfassung Deiner Krankengeschichte durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Sie bildet die Grundlage jeder seriösen Cannabis-Verschreibung – ohne diese Prüfung gibt es kein verantwortungsvolles Rezept.

Im Gespräch werden typischerweise folgende Punkte abgefragt:

  • Aktuelle Beschwerden und Symptome: Was belastet Dich, seit wann, wie stark?
  • Vorerkrankungen und Diagnosen: Welche Erkrankungen sind bereits dokumentiert?
  • Bisherige Therapieversuche: Welche Medikamente oder Behandlungen hast Du bereits ausprobiert – und warum haben sie nicht geholfen?
  • Aktuelle Medikation: Welche Mittel nimmst Du derzeit ein? (Wechselwirkungen können relevant sein.)
  • Konsumgeschichte: Hast Du bereits Erfahrung mit Cannabis – medizinisch oder anderweitig?

Bei Telemedizin-Plattformen kannst Du einen Teil der Anamnese vorab per Fragebogen ausfüllen. Das Gespräch selbst findet dann per Video statt und vertieft die bereits gemachten Angaben. Bei Präsenzterminen läuft die Anamnese vollständig im persönlichen Gespräch ab.

Plattformen, die Rezepte ohne jede Prüfung versprechen, sind unseriös. Eine echte Anamnese schützt Dich – vor ungeeigneten Dosierungen, Wechselwirkungen und vor einer Verschreibung, die Dir langfristig nicht hilft. Wenn Du verstehen möchtest, wie Cannabis im Körper wirkt und warum Dosierung und Sorte so individuell sind, findest Du eine verständliche Erklärung in unserem Ratgeber zur Cannabis-Wirkung.

Tipp: Bereite Dich gut vor – das macht Dein Erstgespräch kürzer und effektiver. Halte Arztbriefe, aktuelle Diagnosen und eine Liste Deiner Medikamente bereit. Bei Telemedizin-Anbietern kannst Du diese Unterlagen oft vorab hochladen.

Was ist ein Cannabis-Video-Erstgespräch?

Ein Cannabis-Video-Erstgespräch ist eine ärztliche Konsultation per Videoanruf – datenschutzkonform, von zuhause aus, ohne Wartezeit in einer Praxis. Bei Telemedizin-Anbietern wie Nordleaf meldest Du Dich online an, füllst einen kurzen Fragebogen aus und wirst dann von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt kontaktiert.

Das Gespräch dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten. Es umfasst die Anamnese, die Prüfung Deiner Indikation und – wenn alles passt – die Ausstellung eines Rezepts. Auf Chatbot-Basis funktioniert das bei seriösen Anbietern nicht: Du sprichst immer mit einem echten Menschen.

Kann ich Cannabis online auf Rezept bekommen? Ja – seit der Reform 2024 ist Telemedizin für Cannabis-Verschreibungen ausdrücklich möglich. Voraussetzung ist, dass eine medizinische Indikation vorliegt und die Anamnese ordnungsgemäß durchgeführt wird. [1]

Cannabis Folgekonsultation und Folgetermin – wie oft muss ich zum Arzt?

Nach dem Erstgespräch ist das Thema nicht erledigt. Da Cannabisrezepte in der Regel eine Laufzeit von etwa 30 Tagen haben, brauchst Du regelmäßige Folgetermine, um das Rezept verlängern zu lassen. Diese Folgekonsultationen sind deutlich kürzer als das Erstgespräch und fokussieren sich auf drei Dinge: Wie wirkt das Cannabis bei Dir? Muss die Dosierung angepasst werden? Soll die Sorte gewechselt werden?

Eine gesetzliche Obergrenze, wie oft Cannabis verschrieben werden darf, gibt es nicht. Solange die medizinische Indikation weiterhin besteht und Du regelmäßig zur Folgekonsultation erscheinst, kann die Therapie fortgeführt werden. [1]

Viele Anbieter – darunter auch Nordleaf – bieten unbegrenzte Folgekonsultationen an. Was das konkret kostet, hängt vom jeweiligen Modell ab [Preis je nach Anbieter].

Termin Dauer (ca.) Inhalt Häufigkeit
Erstkonsultation 15–30 Min. Anamnese, Indikationsprüfung, Erstrezept Einmalig
Folgekonsultation 5–15 Min. Wirkungskontrolle, Dosisanpassung, Folgerezept ~alle 30 Tage
Folgetermin (Verlängerung) variiert Rezeptverlängerung, ggf. neue Sorte Laufend nach Bedarf

BTM-Rezept für Cannabis – gilt das noch?

Nein. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst. [1]

Das bedeutet konkret: Ärztinnen und Ärzte stellen für medizinisches Cannabis kein BTM-Rezept mehr aus. Die Verschreibung erfolgt auf einem normalen Kassenrezept (Muster 16) oder einem elektronischen Rezept (E-Rezept). Der Sonderstatus, der früher mit einem BTM-Rezept verbunden war – strenge Dokumentationspflichten, spezielle Apothekenprozesse – entfällt damit.

Für Dich als Patient bedeutet das: weniger bürokratischen Aufwand, eine breitere Auswahl an verschreibenden Ärztinnen und Ärzten und kein umständliches Sonderverfahren mehr in der Apotheke. Wer noch mit dem Begriff „BTM-Rezept Cannabis" sucht, kann sich also beruhigt zurücklehnen. Das ist seit April 2024 Geschichte.

Cannabis auf Rezept – welche Nachteile solltest Du kennen?

Medizinisches Cannabis hilft vielen Menschen. Es ist aber kein Allheilmittel, und es gibt Aspekte, die Du kennen solltest, bevor Du Dich entscheidest.

  • Kosten können erheblich sein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur in bestimmten Fällen, häufig nach einem Antrag mit ärztlicher Begründung und nicht selten nach einem langwierigen Prüfprozess. [2][3] Wer privat zahlt, trägt die Kosten für Konsultationen und Medikamente selbst [Preis je nach Anbieter].
  • Nicht jede Person bekommt ein Rezept. Eine medizinische Indikation muss vorliegen. Seriöse Anbieter lehnen Anfragen ab, wenn keine geeignete Diagnose vorhanden ist oder Kontraindikationen bestehen. Das kann frustrierend sein – ist aber ein Zeichen von Seriosität, nicht von schlechtem Service.
  • Regelmäßige Folgetermine sind Pflicht. Ein einmaliges Rezept gibt es nicht. Die Therapie erfordert laufende ärztliche Begleitung und damit auch wiederkehrenden Aufwand und ggf. Kosten.
  • Nicht alle Apotheken haben alle Sorten vorrätig. Die Verfügbarkeit von bestimmten Cannabissorten und -produkten variiert je nach Region und Apotheke. Lieferzeiten können entstehen.
  • Cannabis ist nicht für jeden geeignet. Bei bestimmten psychischen Vorerkrankungen (z. B. Schizophrenie, schwere Depressionen), in der Schwangerschaft oder bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist Cannabis kontraindiziert oder nur mit großer Vorsicht einsetzbar. [2][4]
  • Fahrtauglichkeit und rechtliche Grauzone. THC beeinflusst die Reaktionsfähigkeit. Seit Juni 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Auch mit gültigem Rezept kann ein Überschreiten dieses Werts rechtliche Konsequenzen haben. Sprich mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt über Fahrtauglichkeit und Einnahmezeiten. [1]

Unsicher, ob Cannabis für Dich infrage kommt? Beantworte unseren kurzen Fragebogen – kostenlos und unverbindlich. Wir helfen Dir einzuschätzen, ob eine Konsultation sinnvoll ist. Zum Fragebogen →

5 Tipps für Dein Cannabis-Erstgespräch

Diese fünf Punkte machen den Unterschied zwischen einem holprigen und einem effektiven Erstgespräch.

1. Unterlagen vorbereiten
Arztbriefe, Diagnosen, Befunde, Medikamentenliste – je vollständiger Deine Unterlagen, desto besser kann die Ärztin oder der Arzt Deine Situation einschätzen. Bei Telemedizin-Anbietern kannst Du diese Dokumente vorab hochladen.

2. Symptome ehrlich und vollständig schildern
Beschreibe, was Dich wirklich belastet – seit wann, wie stark, unter welchen Umständen. Übertreibungen helfen nicht weiter, und Auslassungen können dazu führen, dass die Verschreibung nicht optimal auf Dich abgestimmt wird.

3. Vorbehandlungen klar benennen
Cannabis wird häufig dann verschrieben, wenn andere Therapieoptionen nicht ausreichend geholfen haben. Benenne konkret, was Du bereits versucht hast und warum es nicht gewirkt hat.

4. Fragen stellen
Das Erstgespräch ist kein Verhör – es ist ein Informationsgespräch auf Augenhöhe. Frag nach: Welche Sorte ist für mich geeignet? Welche Einnahmeform empfiehlt sich? Welche Dosierung ist der Einstieg? Was sind mögliche Nebenwirkungen? Wenn Du Dir vorab einen Überblick über die verschiedenen Produktformen verschaffen möchtest, hilft unser Guide zu Cannabis-Extrakten weiter.

5. Anbieter vorher prüfen
Nicht alle Plattformen arbeiten gleich sorgfältig. Ein seriöser Anbieter führt immer eine echte Anamnese durch – kein automatisiertes Rezept nach einem 2-Minuten-Klickprozess. Lies Bewertungen, prüfe, ob echte Ärztinnen und Ärzte hinter dem Angebot stehen, und schau Dir an, wie transparent der Anbieter über Kosten und Prozesse kommuniziert.

FAQ: Cannabis auf Rezept

Was tue ich, wenn mein Hausarzt keine Erfahrung mit Cannabis hat?

Viele Hausärztinnen und Hausärzte verschreiben Cannabis – aber nicht alle fühlen sich dabei sicher. In dem Fall lohnt es sich, gezielt nach Fachärztinnen und Fachärzten aus den Bereichen Neurologie, Psychiatrie oder Schmerztherapie zu suchen. Diese haben oft deutlich mehr Erfahrung mit Cannabis-Therapien. Auch spezialisierte Telemedizin-Plattformen sind eine gute Option: Dort führen Ärztinnen und Ärzte täglich Cannabis-Konsultationen durch.

Was genau passiert bei der Cannabis Anamnese – und wie bereite ich mich darauf vor?

Die Ärztin oder der Arzt erfasst Deine Krankengeschichte, Symptome, bisherige Therapien und aktuelle Medikation. Bereite vor: aktuelle Arztbriefe, Medikamentenliste, Beschreibung Deiner Beschwerden und – falls vorhanden – frühere Cannabis-Erfahrungen. Je konkreter Deine Angaben, desto gezielter die Entscheidung.

Wie unterscheidet sich die Erstkonsultation von der Folgekonsultation bei Cannabis?

Die Erstkonsultation (15–30 Min.) umfasst die vollständige Anamnese, Indikationsprüfung und das Erstrezept. Die Folgekonsultation (5–15 Min.) ist kürzer und fokussiert: Wirkung prüfen, Dosierung anpassen, Folgerezept ausstellen. Weniger aufwendig – aber genauso wichtig.

Gibt es eine Begrenzung, wie oft ich Cannabis auf Rezept bekommen kann?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für die Anzahl der Cannabis-Verschreibungen. Solange eine medizinische Indikation vorliegt, die Therapie wirkt und Du die Folgetermine wahrnimmst, kann Cannabis dauerhaft verschrieben werden. [1]

Was sich im Laufe der Zeit ändern kann: Die Dosierung, die Sorte oder die Einnahmeform – das wird bei jedem Folgetermin individuell angepasst. Es gibt also keine künstliche Deckelung, aber auch keine Verschreibung auf Vorrat.

Was ist ein Cannabis-Video-Erstgespräch – und ist es genauso sicher wie ein Präsenztermin?

Ein Video-Erstgespräch ist medizinisch gleichwertig zu einem Präsenztermin, wenn es von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt mit vollständiger Anamnese durchgeführt wird. Die Technologie ändert nichts an der ärztlichen Sorgfaltspflicht.

Was Telemedizin nicht ersetzen kann: körperliche Untersuchungen. Wenn Deine Diagnose eine Untersuchung erfordert, die nur in Person möglich ist, wird Dich ein seriöser Anbieter darauf hinweisen und gegebenenfalls an einen Präsenzarzt verweisen. Für die meisten Indikationen im Cannabis-Kontext – chronische Schmerzen, Schlafstörungen, Angststörungen – ist das Videogespräch jedoch vollständig ausreichend.

Welche Nachteile hat Cannabis auf Rezept, über die niemand spricht?

Neben den bekannten Punkten wie Kosten und Folgeterminen gibt es einige Aspekte, die seltener thematisiert werden:

  • Versicherungen: Eine laufende Cannabis-Therapie muss bei Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen angegeben werden – was sich auf Konditionen auswirken kann.
  • Beruf: In manchen Berufsfeldern (Bundeswehr, Polizei, Berufsfahrerinnen und -fahrer) kann die Verschreibung die Dienstfähigkeit betreffen. Vorab klären.
  • Fahrtauglichkeit: Eine Verschreibung schützt nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen beim Fahren unter THC-Einfluss.
  • Abhängigkeit: Cannabis hat ein psychisches Abhängigkeitspotenzial – ein Grund mehr für regelmäßige ärztliche Begleitung. [4]

Wann und wie wird das Cannabis-Rezept verlängert – und was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?

Die Verlängerung erfolgt im monatlichen Folgetermin, kurz bevor das aktuelle Rezept abläuft. Verpasst Du den Termin, läuft das Rezept aus und Du kannst vorübergehend kein Cannabis abholen. Dauerhaften Schaden richtet das in der Regel nicht an – buche den Termin aber so bald wie möglich nach.

Kann ich das Rezept in jeder Apotheke einlösen?

Grundsätzlich ja. Seit der Reform 2024 wird medizinisches Cannabis auf einem normalen Kassenrezept oder E-Rezept ausgestellt, das in jeder Apotheke eingelöst werden kann. Allerdings haben nicht alle Apotheken alle Sorten vorrätig. Es kann sich lohnen, vorab telefonisch nachzufragen oder eine Apotheke zu wählen, die regelmäßig Cannabis-Produkte führt. [1]

Was passiert, wenn mein Arzt oder meine Ärztin Cannabis ablehnt?

Eine Ablehnung ist kein Endurteil. Du kannst jederzeit eine zweite Meinung einholen – bei einer spezialisierten Telemedizin-Plattform oder einer Fachärztin mit Cannabis-Erfahrung. Lehnen mehrere Ärztinnen und Ärzte unabhängig voneinander ab, lohnt es sich, die Gründe im Gespräch zu klären.

Kann ich beim Folgetermin die Cannabis-Sorte oder Dosierung wechseln?

Ja. Der Folgetermin ist genau der richtige Moment dafür. Wenn die aktuelle Sorte nicht die gewünschte Wirkung hat, Nebenwirkungen auftreten oder Du das Gefühl hast, dass eine andere Einnahmeform besser passen würde, sprich das aktiv an.

Ärztinnen und Ärzte mit Cannabis-Erfahrung kennen die Unterschiede zwischen verschiedenen Sorten (THC-/CBD-Verhältnisse, Terpenprofil) und Einnahmeformen (Blüten, Extrakte, Öle). Einen guten Einstieg in die Welt der Extrakte bietet unser Guide zu Cannabis-Extrakten. Eine Anpassung ist keine Ausnahme, sondern Teil einer gut begleiteten Therapie. Wichtig ist, dass Änderungen immer in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt erfolgen – nicht auf eigene Faust.

Quellen: 
 
[1] Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft getreten am 1. April 2024 – Bundesgesetzblatt, BGBl. 2024 I Nr. 109. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/ 

[2 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Medizinisches Cannabis. Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/_node.html 

[3 Bundesministerium für Gesundheit: "Cannabis als Medizin" - Fragen und Antworten zum Gesetz. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis/faq-cannabis-als-medizin 

[4] Stiftung Gesundheitswissen: Cannabis – Wissenswertes zu Wirkung und Anwendung. Online verfügbar unter: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/cannabis 

Bilder:

© pexels.com

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