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Du liest: Das Cannabisgesetz in Deutschland – Was ist erlaubt, was ist verboten?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit dem 1. April 2024, wie Erwachsene in Deutschland legal mit Cannabis umgehen dürfen. Hier findest Du alle aktuellen Regeln, Grenzen und Änderungen auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Cannabis ist seit dem 1. April 2024 für Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland teilweise legal.
  • Erlaubt: Besitz von bis zu 25 g in der Öffentlichkeit, bis zu 50 g zu Hause.
  • Erlaubt: Privater Eigenanbau von bis zu 3 lebenden Cannabispflanzen.
  • Konsum ist an bestimmten Orten verboten, etwa in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und in Fußgängerzonen tagsüber.
  • Kauf und Verkauf im freien Handel bleiben verboten. Weitergabe ist nur über Anbauvereinigungen möglich.
  • Das Gesetz wird aktuell evaluiert. Eine politische Änderung ist möglich, aber noch nicht beschlossen.

Tipp: Du möchtest wissen, wie Du legal an medizinisches Cannabis kommst? In unserem Cannabis-Ratgeber zur Legalisierung erfährst Du, welche Voraussetzungen gelten und wie der Weg zur Verschreibung aussieht.

Was regelt das Cannabisgesetz (KCanG)?

Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft – ein Gesetz, das den Umgang mit Cannabis für Erwachsene in Deutschland grundlegend neu regelt [1]. Es legt fest, was erlaubt ist, was verboten bleibt und welche Mengen straflos besessen werden dürfen.

Wichtig zu verstehen: Das KCanG gilt ausschließlich für Konsumcannabis. Medizinisches Cannabis ist ein eigenes Thema und im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Wer Cannabis auf Rezept erhält, bewegt sich in einem anderen rechtlichen Rahmen. Dazu mehr weiter unten.

Das Gesetz verfolgt laut Bundesgesundheitsministerium drei zentrale Ziele [2]:

  • Den Schwarzmarkt eindämmen, indem Erwachsene legalen Zugang zu Cannabis erhalten.
  • Den Jugendschutz stärken, durch klare Altersgrenzen und Konsumverbote.
  • Konsumenten entkriminalisieren, die bisher für geringe Mengen strafrechtlich verfolgt wurden.

Seit dem 1. Juli 2024 sind zudem Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) erlaubt. Das war die zweite Stufe des Gesetzes [1].

Was ist seit dem Cannabisgesetz erlaubt?

Das KCanG erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren bestimmte Mengen Cannabis zu besitzen, privat anzubauen und in Anbauvereinigungen zu beziehen. Die genauen Grenzen hängen davon ab, wo Du Dich befindest [1]:

Ort Erlaubte Menge
Öffentlicher Raum bis zu 25 g Cannabis (getrocknet)
Zuhause / Wohnsitz bis zu 50 g Cannabis (getrocknet)
Eigenanbau (privat) bis zu 3 lebende Cannabispflanzen
Anbauvereinigung Weitergabe bis zu 25 g / Tag, max. 50 g / Monat

Zusätzlich gilt:

  • Cannabissamen dürfen erworben und besessen werden, sofern sie nicht für illegalen Anbau bestimmt sind [1].
  • Weitergabe unter Erwachsenen ist nur im Rahmen von Anbauvereinigungen erlaubt – nicht im privaten Umfeld.
  • Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Pflanze bleibt grundsätzlich verboten, mit Ausnahme von CBD [1].

Alles zum Thema Eigenanbau, von der richtigen Pflege bis zu den rechtlichen Voraussetzungen, findest Du in unserem Cannabis-Anbau-Ratgeber. 

Wo gilt ein Konsumverbot?

Auch wenn Cannabis für Erwachsene teilweise legal ist, darf es nicht überall konsumiert werden. § 5 KCanG definiert klare Verbotszonen [1]:

Ort / Situation Regelung
In Gegenwart von Minderjährigen Konsum verboten (überall)
Schulen & Sichtweite (100 m) Konsum verboten
Kinderspielplätze & Sichtweite (100 m) Konsum verboten
Kinder- und Jugendeinrichtungen & Sichtweite Konsum verboten
Öffentliche Sportstätten & Sichtweite Konsum verboten
Fußgängerzonen Verboten zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Militärische Bereiche der Bundeswehr Konsum verboten

Zur Sichtweite: Das Gesetz definiert Sichtweite als einen Abstand von weniger als 100 Metern vom Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Wer also 101 Meter entfernt von einem Schuleingang steht, befindet sich außerhalb der Verbotszone, wer näher dran ist, nicht [1].

Cannabisgesetz und Strafen: Was droht bei Verstößen?

Nicht jeder Verstoß gegen das KCanG ist automatisch eine Straftat. Das Gesetz unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) und Straftaten (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Die Schwere der Konsequenz hängt von der Art und Menge des Verstoßes ab [1]:

Verstoß Konsequenz
Besitz über 25 g bis 30 g (erstmalig, Eigenkonsum) Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich
Besitz über 30 g in der Öffentlichkeit Straftat, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Weitergabe an Minderjährige Straftat, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Anbau über 3 Pflanzen (privat) Straftat
Konsum in Verbotszonen Ordnungswidrigkeit, Bußgeld
Handel / Verkauf ohne Erlaubnis Straftat, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten in Anbauvereinigungen reduzierte Abgabemengen: maximal 30 g pro Monat, und der THC-Gehalt darf 10 % nicht überschreiten [1].

Tilgung alter Vorstrafen: Wer in der Vergangenheit wegen Handlungen verurteilt wurde, die durch das KCanG nun legal sind, kann auf Antrag eine Tilgung aus dem Bundeszentralregister beantragen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in §§ 40–42 KCanG. Die Tilgungsvorschriften traten zum 1. Januar 2025 in Kraft [1].

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende Dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Cannabisgesetz und Anbauvereinigungen

Anbauvereinigungen – auch Cannabis Social Clubs genannt – sind eingetragene Vereine oder Genossenschaften, die Cannabis gemeinschaftlich für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder anbauen. Sie sind kein Geschäft und kein Laden, sondern eine organisierte Form des kollektiven Eigenanbaus [1].

Was Du über Anbauvereinigungen wissen solltest:

  • Mitgliedschaft ist nur für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglich.
  • Abgabemengen: maximal 25 g pro Tag, maximal 50 g pro Monat. Für Heranwachsende (18–21 Jahre): maximal 30 g pro Monat, THC-Gehalt maximal 10 %.
  • Kein Verkauf, keine Gewinnerzielung: Mitgliedsbeiträge dürfen nur die tatsächlichen Selbstkosten decken.
  • Jede Anbauvereinigung benötigt eine behördliche Erlaubnis, ohne diese ist der Betrieb illegal [1].

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Sind Cannabis-Lebensmittel und Edibles in Deutschland erlaubt?

Eine häufige Frage: Sind Cannabis-Kekse oder andere Edibles in Deutschland legal? Die Antwort hängt davon ab, um welche Art von Produkt es sich handelt.

  • THC-haltige Lebensmittel wie Cannabis-Kekse oder Gummibärchen sind im freien Handel nicht legal erhältlich. Der kommerzielle Verkauf bleibt verboten.
  • Der Konsum von selbst hergestellten Edibles aus legal erworbenem Cannabis ist für Erwachsene nicht explizit verboten. Das KCanG enthält keine ausdrückliche Regelung für Zubereitungen im Eigenkonsum – die Rechtslage ist daher unklar und wird unterschiedlich bewertet [1][2]. Im Zweifel empfiehlt sich rechtliche Beratung.
  • CBD-Produkte ohne berauschende Wirkung (unter 0,3 % THC) sind vom KCanG ausgenommen und legal erhältlich [1].
  • Medizinische Cannabis-Zubereitungen wie Extrakte oder Öle unterliegen dem MedCanG und sind ausschließlich auf Rezept erhältlich.

Cannabisgesetz aktuell: Änderungen und Stand 2025 / 2026

Das KCanG steht politisch unter Beobachtung. Wer aktuelle Informationen sucht, sollte den Stand kennen.

Ab wann gilt das Cannabisgesetz und was hat sich seitdem geändert?

Das KCanG trat am 1. April 2024 in Kraft. Seit diesem Datum dürfen Erwachsene ab 18 Jahren Cannabis in den gesetzlich erlaubten Mengen besitzen und privat anbauen. Ab dem 1. Juli 2024 nahmen Anbauvereinigungen ihren Betrieb auf. Seitdem gilt das Gesetz unverändert.

Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 wird das Gesetz ergebnisoffen evaluiert [3]. Ein erster Zwischenbericht war für Herbst 2025 geplant. Der Bundestag hat dazu eine unabhängige Evaluation (EKoCan) beauftragt [4].

Die wichtigsten politischen Entwicklungen im Überblick:

  • CDU / CSU hatten im Wahlkampf 2025 die Abschaffung des KCanG gefordert, konnten sich in den Koalitionsverhandlungen damit nicht durchsetzen [5].
  • Der CDU-Parteitag in Stuttgart (Februar 2026) beschloss die Rücknahme der Teillegalisierung. Dieser Beschluss hat jedoch keine unmittelbare Gesetzeskraft.
  • Die SPD blockiert eine vollständige Rückabwicklung innerhalb der Koalition.
  • Der erste Evaluierungsbericht (EKoCan) kommt zu dem Schluss: kein signifikanter Anstieg des Cannabiskonsums seit der Teillegalisierung [4][5].
  • Stand Juni 2026: Das KCanG gilt unverändert. Änderungen sind politisch möglich, aber noch nicht beschlossen.

Was bedeutet die Evaluierung des Cannabisgesetzes?

Eine Gesetzesevaluierung ist eine systematische Überprüfung, ob ein Gesetz seine Ziele erreicht. Beim KCanG werden laut § 43 KCanG folgende Fragen untersucht [1]:

  • Hat sich der Jugendschutz verbessert oder verschlechtert?
  • Wurde der Schwarzmarkt zurückgedrängt?
  • Welche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit sind erkennbar?

Je nach Ergebnis kann der Gesetzgeber das KCanG anpassen, verschärfen oder unverändert lassen. Eine automatische Abschaffung ist nicht vorgesehen. Die Evaluierung schafft die Grundlage für eine faktenbasierte politische Entscheidung.

Medizinisches Cannabisgesetz: Was gilt separat?

Medizinisches Cannabis und Konsumcannabis sind zwei verschiedene Dinge – mit unterschiedlichen Gesetzen, unterschiedlichen Zugangswegen und unterschiedlichen Regeln.

Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt alles rund um Cannabis als Arzneimittel. Es ist vom KCanG strikt zu trennen [1][2]:

  • Seit März 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr. Das hat die Verschreibung erheblich vereinfacht.
  • Ärztinnen und Ärzte können medizinisches Cannabis auf Kassenrezept oder Privatrezept verschreiben – für alle zugelassenen Indikationen, ohne Sondervotum.
  • Patienten erhalten standardisierte Produkte aus der Apotheke mit zertifiziertem Wirkstoffgehalt.
  • Eine Novellierung des MedCanG wurde im Bundestag beraten (Dezember 2025). Änderungen könnten den Zugang weiter vereinfachen.

Kurz gesagt: Wer medizinisches Cannabis benötigt, bewegt sich außerhalb des KCanG und hat Anspruch auf eine ärztliche Begleitung und pharmazeutisch geprüfte Produkte.

Cannabisgesetz und rechtlicher Nachweis: Was musst Du wissen?

Auch wer legal konsumiert, sollte wissen: Cannabis bleibt im Körper nachweisbar und das hat rechtliche Konsequenzen, besonders im Straßenverkehr.

  • THC im Blut ist nur wenige Stunden nach dem Konsum nachweisbar.
  • THC im Urin kann je nach Konsumhäufigkeit bis zu mehreren Wochen nachgewiesen werden – bei regelmäßigem Konsum auch länger.
  • Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 44 KCanG) [1].
  • Wer diesen Grenzwert überschreitet und Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Bei gleichzeitigem Alkoholkonsum oder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger (Führerschein auf Probe) gilt eine Null-Toleranz-Regelung.
  • Ein positiver Drogentest allein ist kein Beweis für akute Fahruntüchtigkeit – er ist aber Grundlage für weitere Maßnahmen durch die Behörden [1].

FAQ – Häufige Fragen zum Cannabisgesetz in Deutschland

Gilt die 50-Gramm-Grenze für öffentlichen und privaten Besitz zusammen?

Ja. Wer zu Hause bis zu 50 Gramm besitzt und gleichzeitig 25 Gramm in der Öffentlichkeit bei sich trägt, überschreitet die Gesamtgrenze. § 3 Absatz 2 KCanG legt fest, dass die insgesamt besessene Menge 50 Gramm nicht übersteigen darf – unabhängig davon, wo sich das Cannabis befindet [1].

Ab wann gilt das Cannabisgesetz und was hat sich geändert?

Das KCanG trat in zwei Stufen in Kraft: Am 1. April 2024 wurden Besitz und privater Eigenanbau für Erwachsene legalisiert. Ab 1. Juli 2024 durften Anbauvereinigungen ihren Betrieb aufnehmen. Vor dem KCanG war jeder Besitz von Cannabis grundsätzlich strafbar – auch geringe Mengen für den Eigenkonsum konnten zu Strafverfolgung führen [1][2].

Wird das Cannabisgesetz 2025 oder 2026 wieder abgeschafft?

Stand Juni 2026: Nein. Das KCanG gilt unverändert. CDU und CSU hatten die Abschaffung gefordert, konnten sich in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzen. Der CDU-Parteitagsbeschluss vom Februar 2026 hat keine Gesetzeskraft. Eine Evaluierung läuft – ihr Ergebnis könnte zu Anpassungen führen, aber eine vollständige Abschaffung ist derzeit nicht beschlossen [3][4][5].

Was passiert, wenn ich mehr Cannabis besitze als erlaubt?

Das hängt von der Menge ab. Wer zwischen 25 und 30 Gramm in der Öffentlichkeit besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Ab 30 Gramm in der Öffentlichkeit handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 34 KCanG) [1]. Bei konkreten Fragen zur eigenen Situation empfiehlt sich rechtliche Beratung.

Darf ich Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren?

Ja – aber nicht überall. Der Konsum ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt, solange keine Verbotszonen betroffen sind. Verboten ist er unter anderem in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlichen Sportstätten – jeweils innerhalb von 100 Metern vom Eingangsbereich. In Fußgängerzonen gilt das Verbot zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. In Gegenwart von Minderjährigen ist Konsum überall verboten [1].

Sind Cannabis-Kekse und Edibles in Deutschland legal?

THC-haltige Lebensmittel wie Cannabis-Kekse sind im freien Handel nicht legal erhältlich. Der Konsum von selbst hergestellten Edibles aus legal erworbenem Cannabis ist für Erwachsene nicht ausdrücklich verboten, aber rechtlich eine Grauzone. CBD-Produkte mit weniger als 0,3 % THC sind dagegen legal und frei erhältlich [1][2].

Was ist der Unterschied zwischen dem Cannabisgesetz und dem Medizinalcannabis Gesetz?

Das KCanG regelt den Umgang mit Konsumcannabis für Erwachsene: Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen. Das MedCanG regelt medizinisches Cannabis als Arzneimittel: Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte, Abgabe über Apotheken, Erstattung durch Krankenkassen. Beide Gesetze existieren nebeneinander und gelten für unterschiedliche Anwendungsfälle [1][2].

Darf ich Cannabis anbauen und wenn ja, wie viele Pflanzen?

Ja. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen gemäß § 9 KCanG bis zu 3 lebende Cannabispflanzen gleichzeitig am eigenen Wohnsitz anbauen. Der Anbau muss vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sein. Mehr als 3 Pflanzen zu besitzen ist eine Straftat. Alles Weitere zum legalen Eigenanbau findest Du in unserem Cannabis-Anbau-Ratgeber[1].

Was bedeutet Cannabis-Entkriminalisierung – bin ich jetzt straffrei?

Entkriminalisierung bedeutet nicht vollständige Straffreiheit. Wer sich an die Grenzen des KCanG hält, muss keine Strafverfolgung befürchten. Wer aber mehr besitzt als erlaubt, in Verbotszonen konsumiert, an Minderjährige weitergibt oder ohne Erlaubnis Handel treibt, macht sich weiterhin strafbar. Das Gesetz schafft legale Spielräume – es hebt das Strafrecht nicht generell auf [1].

Kann ich alte Vorstrafen wegen Cannabis löschen lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die §§ 40–42 KCanG sehen vor, dass Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt werden können, wenn die zugrunde liegende Handlung durch das KCanG nun legal ist. Die Tilgungsregelungen traten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ein Antrag ist erforderlich – die Tilgung erfolgt nicht automatisch [1].

Quellen

[1] Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109), geändert durch Art. 1 G v. 20.6.2024 I Nr. 207. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/

[2] Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum Cannabisgesetz. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

[3] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode (2025). Online verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2025

[4] Deutscher Bundestag: Zwischenbericht KCanG-Evaluation (hib-Meldung). Online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1104544

[5] Deutscher Bundestag / EKoCan: Erster Evaluierungsbericht zum Konsumcannabisgesetz. Online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1104544

[6] Tagesschau: Zwei Jahre Teillegalisierung Cannabis. Online verfügbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/zwei-jahre-teillegalisierung-cannabis-100.html

Bilder

© unsplash.com

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