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Du liest: Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was seit April 2024 gilt

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat die Regeln für Besitz, Eigenanbau und Konsum grundlegend verändert – hier findest Du alle wichtigen Fakten kompakt erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland teillegalisiert.
  • Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt den Besitz von bis zu 25 g in der Öffentlichkeit und bis zu 50 g zu Hause.
  • Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen ist möglich. Der Kauf und Verkauf im freien Handel bleibt verboten.
  • Seit dem 1. Juli 2024 können Erwachsene Cannabis außerdem über Anbauvereinigungen beziehen [1].

Das KCanG gilt ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren. Für Medizinalcannabis gelten separate Regeln. Du möchtest wissen, ob medizinisches Cannabis für Dich infrage kommt? Starte jetzt den kostenlosen Nordleaf-Fragebogen 

Was hat die Cannabis-Legalisierung in Deutschland konkret geändert?

Vor dem 1. April 2024 galt Cannabis in Deutschland als Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz, Anbau und Konsum waren grundsätzlich strafbar. Mit dem Inkrafttreten des KCanG wurde Cannabis aus dem BtMG herausgenommen und erhält seitdem einen eigenen rechtlichen Rahmen [1].

Das bedeutet: Bestimmte Handlungen sind für Erwachsene jetzt erlaubt, andere bleiben weiterhin verboten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Was ist seit April 2024 erlaubt?

Situation Erlaubte Menge / Regelung
Öffentlicher Besitz bis zu 25 g (§ 3 Abs. 1 KCanG)
Besitz zu Hause bis zu 50 g (§ 3 Abs. 2 KCanG)
Lebende Pflanzen bis zu 3 Pflanzen (§ 3 Abs. 2 KCanG)
Bezug über Anbauvereinigung erlaubt ab 1. Juli 2024 (§§ 11–23 KCanG)

Was bleibt verboten?

Kauf und Verkauf im freien Handel sind weiterhin illegal. Auch der Konsum ist an bestimmten Orten untersagt (§ 5 KCanG):

  • In Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten und jeweils in deren Sichtweite (bis 100 m)
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • In Gegenwart von Personen unter 18 Jahren
  • In militärischen Bereichen der Bundeswehr (§ 5 Abs. 3 KCanG)

Cannabis-Legalisierung und Führerschein – was gilt jetzt?

Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Wer diesen Wert am Steuer überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob eine tatsächliche Fahrbeeinträchtigung vorliegt [1][2].

Wichtig zu wissen: THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als es tatsächlich wirkt. Wer abends konsumiert, kann am nächsten Morgen noch über dem Grenzwert liegen.

Kann ich meinen Führerschein durch die Legalisierung zurückbekommen?

Für Altfälle, also Führerscheinentzüge, die vor dem neuen Grenzwert erfolgten, gibt es keine automatische Rückgabe. Eine Einzelfallprüfung ist möglich, aber nicht garantiert. Wer damals unter 3,5 ng/ml lag und keinen Mischkonsum hatte, hat grundsätzlich bessere Chancen. Eine rechtliche Einschätzung kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt geben.

Was gilt für Fahranfänger:innen und unter 21-Jährige?

Für Personen in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Nulltoleranz-Prinzip. Jeder nachweisbare THC-Wert im Blut kann Konsequenzen haben – es gibt keinen Grenzwert, der als sicher gilt [2].

Cannabis-Legalisierung und Preis – was kostet Cannabis legal?

Da der freie Verkauf weiterhin verboten ist, gibt es keinen offiziellen Marktpreis für Cannabis in Deutschland. Über Anbauvereinigungen darf Cannabis ausschließlich zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden – Gewinn ist ausdrücklich nicht erlaubt (§ 25 KCanG) [1].

Schwarzmarktpreise lagen laut Medienberichten zuletzt bei etwa 8 bis 15 € pro Gramm. Medizinalcannabis über Apotheken kostet je nach Sorte und Erstattungsstatus zwischen ca. 5 und 20 € pro Gramm.

Tipp: Medizinalcannabis kann in vielen Fällen von der Krankenkasse erstattet werden. Nordleaf begleitet Dich durch den gesamten Prozess – von der ärztlichen Konsultation bis zur Apotheke. Jetzt mehr erfahren. 

Die Säule 2 – kommt der legale Cannabisverkauf in Deutschland?

Das ursprüngliche Zwei-Säulen-Modell sah neben dem KCanG (Säule 1: Eigenanbau und Anbauvereinigungen) auch eine Säule 2 vor: die regulierte kommerzielle Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften als regionales Modellprojekt. Diese zweite Säule wurde bislang nicht umgesetzt [3].

Stand Mai 2026: Säule 2 ist politisch blockiert, ein konkreter Gesetzentwurf ist nicht in Kraft. Was Säule 2 gebracht hätte: staatlich kontrollierte Qualität, Steuereinnahmen und eine Verdrängung des Schwarzmarkts durch ein reguliertes Angebot.

Cannabis-Legalisierung in Europa und weltweit – ein Überblick

Deutschland gehört zu den wenigen EU-Ländern mit einer Teillegalisierung für Erwachsene. Eine vollständige Legalisierung gibt es in keinem EU-Mitgliedstaat. Der internationale Vergleich zeigt, wie unterschiedlich die Ansätze sind [4]:

Land Status Besonderheit
Deutschland Teillegalisiert (seit April 2024) Eigenanbau, Anbauvereinigungen
Niederlande Toleriert (Gedoogbeleid) Coffeeshops erlaubt, Anbau bleibt illegal
Österreich Nicht legalisiert Geringe Mengen werden nicht strafrechtlich verfolgt
Malta Teillegalisiert (seit 2021) Erste EU-Legalisierung überhaupt
USA Bundesstaatenabhängig Auf Bundesebene weiterhin illegal

Einfuhr von Cannabis nach Deutschland – was ist erlaubt?

Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland bleibt grundsätzlich verboten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Eine Ausnahme gilt nur für Cannabissamen: Diese dürfen ausschließlich aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden und nur für den privaten Eigenanbau oder für Anbauvereinigungen (§ 4 Abs. 2 KCanG) [1].

Wer Cannabis aus dem Urlaub mitbringt – auch aus Ländern, in denen es legal ist – macht sich in Deutschland strafbar. Das gilt für alle Grenzübergänge, auch innerhalb des Schengen-Raums.

Cannabis-Legalisierung und die Bundeswehr

Für Soldat:innen gilt eine klare Sonderregelung: In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist sowohl der Konsum als auch der Besitz von Cannabis vollständig verboten – unabhängig von der allgemeinen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 Satz 2 KCanG). Das gilt auch in Kasernen außerhalb des Dienstes [1].

Welche Parteien unterstützen die Cannabis-Legalisierung?

Das KCanG wurde unter der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen und trat am 1. April 2024 in Kraft. CDU/CSU und AfD lehnten das Gesetz ab und forderten teilweise eine Rücknahme [3].

Stand Mai 2026: Das Gesetz ist in Kraft. Eine Rücknahme ist bislang nicht erfolgt.

FAQ – Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Ist Cannabis in Deutschland vollständig legalisiert?

Nein. Deutschland hat eine Teillegalisierung eingeführt. Besitz und Eigenanbau sind für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Der freie Kauf und Verkauf bleibt verboten.

Wie viel Cannabis darf ich in Deutschland legal besitzen?

In der Öffentlichkeit sind bis zu 25 g erlaubt, zu Hause bis zu 50 g sowie bis zu drei lebende Pflanzen (§ 3 KCanG). Die Gesamtmenge darf 50 g nicht übersteigen.

Darf ich nach dem Kiffen noch Auto fahren?

Nur wenn Du unter dem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegst. Da THC lange nachweisbar bleibt, ist Vorsicht geboten – auch Stunden nach dem Konsum.

Kann ich meinen Führerschein durch die Legalisierung zurückbekommen?

Nicht automatisch. Altfälle werden individuell geprüft. Eine rechtliche Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt ist empfehlenswert.

Was kostet Cannabis legal in Deutschland?

Einen offiziellen Preis gibt es nicht, da der freie Verkauf verboten ist. Über Anbauvereinigungen gilt der Selbstkostenpreis. Medizinalcannabis kostet je nach Produkt und Erstattungsstatus ca. 5 bis 20 € pro Gramm.

Was ist die Säule 2 der Cannabis-Legalisierung?

Säule 2 bezeichnet das geplante Modell für lizenzierten kommerziellen Verkauf in Fachgeschäften. Es wurde bislang nicht umgesetzt und ist politisch blockiert (Stand Mai 2026).

Darf ich Cannabis aus dem Urlaub nach Deutschland mitbringen?

Die Einfuhr von Cannabis ist verboten, auch aus Ländern, in denen es legal ist. Ausnahme: Cannabissamen aus EU-Staaten für den Eigenanbau (§ 4 Abs. 2 KCanG).

Gilt die Cannabis-Legalisierung auch für Soldat:innen der Bundeswehr?

In militärischen Bereichen der Bundeswehr gilt ein vollständiges Verbot für Besitz und Konsum, unabhängig von der allgemeinen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 KCanG).

Wie ist die Lage in Österreich und anderen europäischen Ländern?

In Österreich ist Cannabis nicht legalisiert. Geringe Mengen werden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Malta war 2021 das erste EU-Land mit einer Teillegalisierung. Eine vollständige Legalisierung gibt es in keinem EU-Staat.

Welche Parteien haben die Cannabis-Legalisierung unterstützt oder abgelehnt?

Die Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) hat das KCanG beschlossen. CDU/CSU und AfD lehnten es ab. Das Gesetz ist weiterhin in Kraft (Stand Mai 2026).

Quellen: 

[1] Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109), geändert durch Art. 1 G v. 20.6.2024 I Nr. 207. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/ 

[2] Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a – THC-Grenzwert im Straßenverkehr (3,5 ng/ml, gültig ab 22. August 2024). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html 

[3] Bundesgesundheitsministerium – Cannabisgesetz (CanG) Übersicht. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/suche?q=cannabis 

[4] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – Ein Jahr Cannabisgesetz. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/560832/ein-jahr-cannabisgesetz/  

Bilder:

© unsplash.com

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