Wer mit medizinischem Cannabis innerhalb Europas reist, braucht mehr als sein Rezept. Das Schengen-Formular ist der Nachweis, der Dich vor Problemen an der Grenze schützt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schengen-Formular ist eine beglaubigte Reisebescheinigung für Betäubungsmittel – es bestätigt, dass Du Dein medizinisches Cannabis legal mitführen darfst [1].
- Es gilt für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten und beruht auf Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens [1].
- Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig, und für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist ein eigenes Formular nötig [1].
- Ausgefüllt wird es von der behandelnden ärztlichen Fachkraft, beglaubigt durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde (oder eine beauftragte Stelle) [1].
- Vorlagen stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereit [1].
- Wichtig: Das Schengen-Formular gilt nur im Schengen-Raum. Für Länder außerhalb gelten andere Regeln – und ein Rezept allein reicht nie.
Du planst eine Reise und nutzt medizinisches Cannabis über Nordleaf? Kümmere Dich rechtzeitig um Rezept und Bescheinigung. Noch kein Rezept? Starte mit dem kostenlosen medizinischen Fragebogen.
Was ist das Schengen-Formular?
Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr – es fällt seither unter das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). In den meisten anderen Schengen-Staaten gilt es aber weiterhin als Betäubungsmittel [1]. Deshalb bleibt die Ein- und Ausfuhr über Ländergrenzen streng geregelt, auch mit Rezept. Für Reisen im Schengen-Raum wird laut BfArM daher in der Regel weiterhin eine offizielle Ausnahme benötigt: die beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 [1].
Dieses Dokument bestätigt gegenüber Behörden im Zielland, dass Du das mitgeführte Betäubungsmittel für den persönlichen medizinischen Bedarf dabei hast und dazu berechtigt bist. Ohne diesen Nachweis kann die Mitnahme – trotz gültigem Rezept – als Straftat gewertet werden.
Kurz erklärt: Dein Rezept sagt „Dieses Medikament ist für Dich." Das Schengen-Formular sagt „Und Du darfst es über die Grenze mitnehmen." Beides zusammen ist auf Reisen entscheidend.
Für welche Länder gilt das Schengen-Formular?
Die Bescheinigung gilt für Reisen zwischen den Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens. Dazu gehören die meisten EU-Länder sowie einige Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz, Norwegen oder Island.
Wichtig: Der Schengen-Raum ist nicht identisch mit der EU. Reist Du in ein Land außerhalb des Schengen-Raums, brauchst Du in der Regel eine andere, oft mehrsprachige ärztliche Bescheinigung – und musst die Bestimmungen des Ziellandes gesondert prüfen. Welche Regeln in welchem Land generell gelten, findest Du im Überblick zu Cannabis in der EU.
So beantragst Du das Schengen-Formular – Schritt für Schritt
- Formular besorgen: Die Vorlage findest Du beim BfArM. Es ist ein standardisiertes Dokument für die Mitnahme von Betäubungsmitteln [1].
- Von der Ärztin/dem Arzt ausfüllen lassen: Die behandelnde ärztliche Fachkraft trägt Deine Daten, das Präparat, die genaue Bezeichnung, Einzel- und Tagesdosis sowie die Reisedauer ein.
- Beglaubigen lassen: Das ausgefüllte Formular muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde Deines Bundeslandes (oder einer beauftragten Stelle, oft dem örtlichen Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Das ist der entscheidende Schritt – ohne Beglaubigung ist das Formular ungültig. Die Beglaubigung ist meist gebührenpflichtig (häufig um 15 €, je nach Behörde).
- Pro Medikament ein Formular: Führst Du mehrere Betäubungsmittel mit, brauchst Du für jedes eine eigene Bescheinigung.
- Fristen beachten: Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage. Beantrage sie also passend zur Reise, aber mit genug Vorlauf für die Beglaubigung.
Tipp: Plane für die Beglaubigung mehrere Werktage Vorlauf ein. Wer erst kurz vor Abflug daran denkt, gerät leicht in Zeitnot.
Was Du zusätzlich beachten solltest
- Nur der Reisebedarf: Führe nur die für die Reisedauer angemessene Menge mit, entsprechend Deiner Verordnung.
- Originalverpackung und Rezept: Bewahre Cannabis in der Apothekenverpackung auf und habe Rezept sowie Bescheinigung griffbereit.
- THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Im Zielland können andere Regeln fürs Autofahren gelten. Was in Deutschland gilt, liest Du unter Cannabis am Steuer.
- Zielland prüfen: Manche Länder haben trotz Schengen-Zugehörigkeit eigene Auflagen. Erkundige Dich vorab.
Den vollständigen Ablauf einer Reise mit Rezept – inklusive Verkehrsmitteln und Ländern außerhalb Europas – findest Du im Ratgeber Reisen mit medizinischem Cannabis.
FAQ: Schengen-Formular für Cannabis
Was ist das Schengen-Formular für Cannabis?
Eine beglaubigte Reisebescheinigung, die bestätigt, dass Du Dein verschriebenes medizinisches Cannabis innerhalb des Schengen-Raums legal mitführen darfst [1].
Wie lange ist das Schengen-Formular gültig?
Maximal 30 Tage. Für längere Aufenthalte sind gesonderte Lösungen nötig – kläre das rechtzeitig mit der ausstellenden Stelle.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Ausgefüllt wird sie von der behandelnden ärztlichen Fachkraft, beglaubigt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine beauftragte Stelle [1].
Wo bekomme ich das Formular?
Die Vorlage stellt das BfArM bereit. Der Weg zur Beglaubigung führt anschließend über die zuständige Landesbehörde [1].
Brauche ich für jedes Medikament ein eigenes Formular?
Ja. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich [1].
Gilt das Schengen-Formular auch außerhalb der EU?
Es gilt im Schengen-Raum – der nicht deckungsgleich mit der EU ist. Für Länder außerhalb brauchst Du in der Regel eine andere, oft mehrsprachige ärztliche Bescheinigung.
Reicht mein Cannabis-Rezept nicht aus?
Nein. Das Rezept belegt die Verordnung, nicht die Erlaubnis zur Mitnahme über die Grenze. Dafür ist die beglaubigte Bescheinigung nötig.
Was passiert ohne Schengen-Formular an der Grenze?
Ohne gültigen Nachweis kann die Mitnahme – trotz Rezept – als Straftat gewertet werden. Reise deshalb nie ohne die Bescheinigung.
Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle: Reisen mit Betäubungsmitteln (Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75). Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html
- BfArM: Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten – Hinweise für Patientinnen und Patienten (u. a. zum Status von medizinischem Cannabis seit 1. April 2024). Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/pm03-2024.html
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Bundesministerium der Justiz. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/medcang/
Weiterlesen: Reisen mit medizinischem Cannabis · Cannabis in der EU: Wo ist es legal? · Cannabis am Steuer
Wenn Du Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge hast, melde Dich einfach bei unserem Kundenservice: support@nordleaf.de




